Allgemeine Geschäftsbedingungen
AKKD - Andreas Kuschner Kommunikationsdesign
Stand: 7. September 2026 | Für Aufträge mit Geschäftskunden
Diese AGB gelten für individuell vereinbarte Design- und Produktionsleistungen gegenüber Geschäftskunden. Sie werden Bestandteil eines Auftrags, wenn ihre Geltung vereinbart wurde. Für Verbraucheraufträge und App-Store-Käufe gelten sie nicht.
1. Anbieter und Geltungsbereich
1.1 Vertragspartner ist Andreas Kuschner-Berger, handelnd unter AKKD - Andreas Kuschner Kommunikationsdesign, Kirchfeldstraße 116, 40215 Düsseldorf, Deutschland. E-Mail: mail@andreaskuschner.com. Telefon: +49 178 7176291.
1.2 Diese Bedingungen gelten für Leistungen in den Bereichen Kommunikationsdesign, Marken- und Erscheinungsbildgestaltung, Webdesign und Webentwicklung, Motion Design, 3D-Visualisierung, Video- und Bildproduktion sowie vereinbarte Beratungs- und Produktionsleistungen unter Einsatz künstlicher Intelligenz. Sie werden nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen verwendet.
1.3 Maßgeblich sind der angenommene Auftrag mit seiner Leistungsbeschreibung und diese bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Individuell ausgehandelte Abreden haben Vorrang. Eine spätere Neufassung dieser Bedingungen ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
1.4 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, soweit ihre Geltung vereinbart wurde. Die bloße Entgegennahme einer Bestellung mit fremden Bedingungen stellt keine Zustimmung zu abweichenden Regelungen dar. Die gesetzlichen Regeln über einander widersprechende Geschäftsbedingungen bleiben unberührt.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 Angebote benennen insbesondere die geschuldete Leistung, die Vergütung oder deren Berechnungsgrundlage, den Umfang der Nutzungsrechte und, soweit vereinbart, Termine und Zahlungsabschnitte. Eine im Angebot genannte Bindungsfrist ist maßgeblich. Fehlt sie, gelten die gesetzlichen Regeln zur Annahme von Angeboten.
2.2 Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots oder eine andere übereinstimmende Vereinbarung zustande. Zur Dokumentation sollen Angebot, Beauftragung und Änderungen in Textform, etwa per E-Mail, festgehalten werden. Individuelle Vereinbarungen bleiben auch ohne diese Dokumentation wirksam.
2.3 Entgeltliche Vorarbeiten, Konzepte, Pitches oder Präsentationen werden nur berechnet, wenn ihre Vergütung zuvor vereinbart wurde. Eine bloße Anfrage verpflichtet nicht zur Beauftragung oder Vergütung.
3. Leistungsumfang und Änderungen
3.1 Geschuldet sind die im Auftrag beschriebenen Ergebnisse beziehungsweise Tätigkeiten. Bei einer vereinbarten Werkleistung ist ein vertragsgemäßes Ergebnis geschuldet. Bei reinen Beratungs-, Betreuungs- oder Tätigkeitsleistungen wird die vereinbarte Tätigkeit mit fachlicher Sorgfalt erbracht. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem tatsächlichen Vertragsinhalt.
3.2 Zahl und Umfang der enthaltenen Entwurfsvarianten, Korrekturschleifen, Formate, Sprachfassungen und Ausgabekanäle ergeben sich aus dem Angebot. Die Herstellung des vereinbarten Ergebnisses und die Beseitigung von Mängeln sind keine gesondert kostenpflichtigen Änderungswünsche.
3.3 Wünsche, die den vereinbarten Umfang verändern, werden vor ihrer Ausführung hinsichtlich Aufwand, Vergütung und Terminfolgen abgestimmt. Zusatzkosten entstehen nur auf vereinbarter Grundlage. Bei einem Festpreis führt ein interner Mehraufwand von AKKD für die vereinbarte Leistung nicht ohne Weiteres zu einer Preiserhöhung.
3.4 Bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse, etwa ein Umsatz oder eine Suchmaschinenposition, sind nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich als Leistung vereinbart wurde. Vereinbarte technische, gestalterische und rechtliche Eigenschaften des Arbeitsergebnisses bleiben verbindlich.
4. Mitwirkung und Termine
4.1 Der Auftraggeber stellt vereinbarte Inhalte, Zugänge, Informationen und Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form bereit. Beide Seiten benennen bei Bedarf eine verantwortliche Ansprechperson und teilen erkennbare Hindernisse frühzeitig mit.
4.2 Der Auftraggeber prüft die von ihm gelieferten Angaben auf sachliche Richtigkeit und stellt sicher, dass er die für die vereinbarte Verarbeitung und Nutzung erforderlichen Rechte an seinen Materialien besitzt. AKKD weist auf bei fachgerechter Bearbeitung erkennbare Unstimmigkeiten oder Rechtsverletzungen hin.
4.3 Verzögert sich die Leistung durch eine ausstehende Mitwirkung des Auftraggebers, verlängern sich betroffene Fristen nur im Umfang der dadurch verursachten Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. AKKD informiert über die Auswirkungen und wirkt an ihrer Begrenzung mit. Ein Ersatz von Mehraufwand setzt eine vertragliche oder gesetzliche Grundlage voraus.
4.4 Unvorhersehbare, von keiner Seite zu vertretende Hindernisse werden unverzüglich mitgeteilt. Beide Seiten stimmen erforderliche Anpassungen ab. Gesetzliche Rücktritts-, Kündigungs- und Erstattungsrechte bleiben bestehen; diese Regelung schafft kein unbegrenztes Recht zur Leistungsverweigerung.
5. Vergütung und Zahlung
5.1 Es gelten die vereinbarten Honorare. Preisangaben gegenüber Geschäftskunden verstehen sich in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit das Angebot nichts anderes ausweist. Bei zeitabhängiger Vergütung werden die tatsächlich erbrachten, vom Auftrag erfassten Leistungen nachvollziehbar abgerechnet. Abrechnungstakt und etwaige Mindestzeiten bedürfen einer Vereinbarung.
5.2 Reise-, Material-, Lizenz- und sonstige Fremdkosten werden nur auf einer vorab vereinbarten Grundlage zusätzlich berechnet. AKKD verpflichtet den Auftraggeber gegenüber Dritten nur mit dessen entsprechender Vollmacht.
5.3 Soweit keine andere Zahlungsfrist vereinbart ist, sind ordnungsgemäße Rechnungen innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang und Eintritt der gesetzlichen Fälligkeit zu zahlen. Bei Werkleistungen bleiben insbesondere die Voraussetzungen der Abnahme zu beachten. Voraus- und Teilzahlungen richten sich nach der getroffenen Vereinbarung; gesetzliche Abschlagszahlungsrechte bleiben unberührt.
5.4 Für Verzug und Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen.
5.5 Eine Aufrechnung ist mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen sowie mit Gegenforderungen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig. Gesetzliche Zurückbehaltungsrechte, insbesondere wegen einer nicht vertragsgemäßen Gegenleistung, bleiben unberührt.
6. Freigaben, Abnahme und Mängel
6.1 Vor einer vereinbarten Drucklegung, Veröffentlichung oder finalen Produktion erhält der Auftraggeber die hierfür vereinbarte Freigabefassung. Er prüft insbesondere seine Inhalte, Schreibweisen und freizugebenden Produktionsdaten. Eine Freigabe entlastet AKKD nicht pauschal von eigenen Pflichtverletzungen oder von Mängeln, die durch die Prüfung nicht erkennbar waren.
6.2 Soweit eine Abnahme geschuldet ist, zeigt AKKD die Fertigstellung an und ermöglicht eine angemessene Prüfung. Der Auftraggeber nimmt das vertragsgemäße Werk ab; unwesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht. Eine Abnahme durch Fristablauf tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen des § 640 BGB ein. Das bloße Schweigen auf einen Zwischenentwurf ist keine allgemeine Freigabe sämtlicher Leistungen.
6.3 Gesonderte Teilabnahmen werden nur für vereinbarte, abgrenzbare Teilleistungen verlangt. Der Auftraggeber soll erkannte Mängel mit einer nachvollziehbaren Beschreibung mitteilen. Hierdurch werden keine zusätzlichen Ausschlussfristen geschaffen.
6.4 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. AKKD erhält die gesetzlich vorgesehene Gelegenheit zur Nacherfüllung. Gesetzliche Rechte bei Fehlschlagen, Verweigerung oder Unzumutbarkeit der Nacherfüllung bleiben unberührt.
7. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
7.1 Art, Umfang und Vergütung der eingeräumten Nutzungsrechte ergeben sich aus dem Auftrag. Dies betrifft insbesondere einfache oder ausschließliche Rechte, Medien, Gebiete, Nutzungsdauer, Bearbeitungsrechte und die Weitergabe an Endkunden. Ohne ausdrückliche Festlegung bestimmt der gemeinsam zugrunde gelegte Vertragszweck den erforderlichen Umfang.
7.2 Soweit nichts anderes vereinbart wurde, werden die vereinbarten Nutzungsrechte am jeweiligen Arbeitsergebnis mit vollständiger Zahlung der darauf entfallenden fälligen Vergütung eingeräumt. Bis dahin ist die Nutzung zur internen Prüfung und Abstimmung erlaubt. Eine abweichend freigegebene vorzeitige Veröffentlichung bleibt zulässig. Unabhängige andere Forderungen führen nicht zum Entzug bereits erworbener Nutzungsrechte.
7.3 Nicht ausgewählte Entwürfe und Zwischenstände sind ohne gesonderte Vereinbarung nicht zur Veröffentlichung oder eigenständigen Verwertung bestimmt. Für vom Auftraggeber selbst eingebrachte Inhalte beansprucht AKKD keine eigenen Rechte.
7.4 Bearbeitbare Arbeitsdateien, Rohaufnahmen, 3D-Szenen, offene Layouts und Quellcode werden in dem vertraglich vereinbarten Umfang übergeben. Dateien und Zugangsdaten, die für den ausdrücklich vereinbarten Betrieb, die vereinbarte Weiterbearbeitung oder den Vertragszweck erforderlich sind, dürfen nicht durch diese Regelung ausgeschlossen werden. Der konkrete Übergabeumfang soll im Angebot benannt werden.
7.5 Bearbeitungen und die Beauftragung weiterer Dienstleister sind im Umfang der vereinbarten Rechte und des Vertragszwecks zulässig. Gesetzliche Befugnisse bleiben bestehen. Weitergehende Nutzungen werden vorab abgestimmt.
7.6 Eine Urheberbenennung wird nach Art des Werkes, berechtigten Interessen und der vereinbarten Nutzung abgestimmt. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
8. Drittmaterialien, Software und künstliche Intelligenz
8.1 Benötigte Drittmaterialien und Komponenten, etwa Schriften, Stockmedien, Musik, Erweiterungen oder Open-Source-Software, können eigenen Lizenzbedingungen unterliegen. AKKD benennt nutzungsrelevante Einschränkungen und erforderliche, vom Auftraggeber zu erwerbende Lizenzen rechtzeitig. Ein vereinbarter Nutzungsumfang darf nicht stillschweigend durch ungeeignet lizenzierte Bestandteile verkürzt werden.
8.2 Gesonderte Marken- und Verfügbarkeitsrecherchen gehören nur im vereinbarten Umfang zum Auftrag. Erforderliche Rechtsberatung und rechtliche Freigaben sind entsprechend befugten Rechtsberatern vorbehalten. AKKD bleibt für die geschuldete fachgerechte Leistung und die vereinbarte Berechtigung zur Nutzung seiner Beiträge verantwortlich.
8.3 Ein für das Ergebnis wesentlicher Einsatz generativer KI wird im Angebot oder vor diesem Einsatz abgestimmt. AKKD prüft verwendete Ergebnisse auf erkennbare Fehler und Unvereinbarkeiten mit dem Auftrag. Vertrauliche Inhalte, personenbezogene Daten und nicht freigegebene Kundenmaterialien dürfen nicht ohne geeignete rechtliche und vertragliche Absicherung an externe KI-Dienste übermittelt werden. Eine Nutzung für fremdes Modelltraining bedarf einer gesonderten ausdrücklichen Vereinbarung und der erforderlichen Rechte.
8.4 Rein maschinell erzeugte Bestandteile können urheberrechtlich nicht oder nur eingeschränkt schutzfähig sein. Bestehen dadurch Grenzen einer gewünschten Exklusivität, wird dies vor der Beauftragung des betroffenen Leistungsumfangs geklärt. Die Verantwortung für vereinbarte Nutzungsrechte bleibt bestehen.
9. Betrieb, Wartung und Übergabe
9.1 Hosting, laufende Wartung, Sicherheitsüberwachung, regelmäßige Inhaltsänderungen und ein dauerhaftes Datenarchiv gehören nur bei entsprechender Vereinbarung zum Leistungsumfang. Gesetzliche Mängel- und Aktualisierungspflichten sowie ausdrücklich vereinbarte Betreuungspflichten werden dadurch nicht ausgeschlossen.
9.2 Bei der Übergabe werden vereinbarte Dateien, Lizenzen und Zugänge in nutzbarer Form bereitgestellt. Der Auftraggeber sorgt anschließend für eine geeignete eigene Sicherung, soweit die Sicherung nicht von AKKD geschuldet ist. Für eine Verletzung von Sicherungs- oder Übergabepflichten gilt Ziffer 11.
9.3 AKKD darf geeignete Erfüllungsgehilfen einsetzen und bleibt für deren vertragliche Leistungen verantwortlich. Vertraulichkeit, Datenschutz und vereinbarte persönliche Leistungspflichten sind einzuhalten.
10. Kündigung und Projektunterbrechung
10.1 Gesetzliche Kündigungsrechte bleiben bestehen. Bei einer freien Kündigung eines Werkvertrags richtet sich die Abrechnung nach § 648 BGB: Zu berücksichtigen sind neben erbrachten Leistungen auch ersparte Aufwendungen und anderweitiger oder böswillig unterlassener Erwerb. Eine pauschale Abrechnung des gesamten Resthonorars ohne diese Anrechnung erfolgt nicht.
10.2 Für laufende Dienstleistungen bestimmen sich Laufzeit und Kündigung nach der getroffenen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Regeln. Eine automatische Verlängerung oder besondere Stornopauschale wird durch diese Bedingungen nicht begründet.
10.3 Bei Kündigung aus wichtigem Grund gelten die gesetzlichen Voraussetzungen, einschließlich einer erforderlichen vorherigen Abmahnung oder Abhilfefrist. Eine vereinbarte Projektpause wird hinsichtlich Dauer, Zwischenstand und Wiederaufnahme dokumentiert; eine Pause führt nicht automatisch zu einem vollständigen Honorarverfall.
11. Haftung
11.1 AKKD haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Haftungsregeln. Ansprüche wegen arglistig verschwiegener Mängel oder aus ausdrücklich übernommenen Garantien bleiben unberührt.
11.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet AKKD außerdem für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Diese Haftung ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
11.3 Diese Regeln gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Sie ändern weder die gesetzlichen Beweislastregeln noch die gesetzlichen Voraussetzungen von Mängelrechten. Ein Mitverschulden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt.
12. Vertraulichkeit, Datenschutz und Referenzen
12.1 Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen des jeweils anderen vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung. Dies gilt auch nach Vertragsende. Ausgenommen sind nachweislich allgemein bekannte, rechtmäßig anderweitig erlangte oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offenzulegende Informationen. Eine gesetzliche Offenlegung wird, soweit zulässig, vorher angekündigt.
12.2 AKKD darf Arbeiten, den Namen oder das Logo des Auftraggebers nur nach dessen Freigabe als Referenz veröffentlichen. Eine Freigabe kann Umfang, Zeitpunkt und Darstellung begrenzen. Geheimhaltungsvereinbarungen und Rechte Dritter gehen vor.
12.3 Die Verarbeitung personenbezogener Daten richtet sich nach dem geltenden Datenschutzrecht. Soweit AKKD personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, ist vor dieser Verarbeitung eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO zu schließen. Diese Bedingungen ersetzen keine erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung und keine Datenschutzhinweise.
13. Schlussbestimmungen
13.1 Es gilt deutsches Recht. Zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.
13.2 Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Regeln.
13.3 Sind einzelne Regelungen unwirksam oder nicht einbezogen, gelten die gesetzlichen Rechtsfolgen.